Leistungen und Gebühren in der Naturheilpraxis

Die Gebühren für eine Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Die Abrechnung beinhaltet zusätzlich zum Patientenkontakt auch die Fallauswertung und Dokumentation und Rechnungslegung.

Die abgerechneten Gebühren nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker entsprechen im Allgemeinen etwa folgenden Stundensätzen (ab 1.4.2022):

70 € / Stunde Studenten, ALG2 Empfänger (bei Selbstzahlung der Gebühren (einfache Rechnung wird erstellt)

80 € / Stunde Kinder und Erwachsene (Selbstzahler)  (einfache Rechnung wird erstellt)
80 € / Stunde Patienten mit Privat- oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe (ausführliche Rechnung wird erstellt)
80 € / Stunde Einzelsitzung therapeutische Psychokinesiologie als Heilbehandlung nach Diagnose

Werden Termine in der Praxis nicht wahrgenommen ohne dass eine Absage  bis zu 48 Stunden vorher erfolgt, muss ich leider eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen, die 60 % des vereinbarten Honorares beträgt. Erfolgt eine Absage eines Termines weniger als 24 Stunden vor dem Termin, fallen 90 % des vereinbarten Honorares bei Erstanamnesen bzw. der 90%  der Zeit an, die für die Behandlung vorgesehen war.  Bei Kindern beträgt die vorgesehene Behandlungszeit bei Folgeterminen in der Regel 60 min, bei Erwachsenen 90 min.